Fahrzeuge, die definitiv aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden, überführt man mit einem Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Zuständig für die Ausgabe des Ausfuhrkennzeichens ist die Kfz-Zulassungsbehörde / Straßenverkehrsamt.
Der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (oder COC-Dokument)
- Evtl. Vollmacht im Original
Zusätzlich für Gebrauchtwagen:
- Gültige Haupt- und ggf. Abgasuntersuchung
- Außerbetriebsetzung (bei abgemeldeten Fahrzeugen)
- Evtl. alte Nummernschilder