Ausfuhrkennzeichen

Fahrzeuge, die definitiv aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden, überführt man mit einem Ausfuhrkennzeichen, auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Zuständig für die Ausgabe des Ausfuhrkennzeichens ist die Kfz-Zulassungsbehörde / Straßenverkehrsamt.

Der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (oder COC-Dokument)
  • Evtl. Vollmacht im Original

Zusätzlich für Gebrauchtwagen:

  • Gültige Haupt- und ggf. Abgasuntersuchung
  • Außerbetriebsetzung (bei abgemeldeten Fahrzeugen)
  • Evtl. alte Nummernschilder

Für ein Fahrzeug, das auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden soll, muss eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für mindestens 15 Tage und kann für maximal 12 Monate abgeschlossen werden; eine Internationale Grüne Versicherungskarte wird mitgegeben.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung der Ausfuhrkennzeichen.

Preis: 290,00 EUR (inkl. Schilder, Kfz-Haftpflichtversicherung (15 Tage), Kraftfahrzeugsteuer,  Zulassungsgebühren)

 

 

Änderungen vorbehalten. Stand: 08/2012