Ausfuhranmeldung

Grundsätzlich muss bei der Ausfuhr von Fahrzeugen eine Ausfuhranmeldung gemacht werden.

Bei einem Fahrzeugwert von maximal 1.000 Euro und einem Gewicht bis 1.000 kg kann die Ausfuhranmeldung mündlich beim Grenzzollamt erfolgen (EU-Ausgangszollstelle).

Wird die Wert- oder Gewichtsgrenze überschritten, muss die Erklärung elektronisch erfolgen.

Hat das Fahrzeug einen Wert von 3.000 Euro und mehr, muss die Ausfuhranmeldung schon beim Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) am Kaufort geschehen.

Auch wenn bei einem Fahrzeugwert von weniger als 3.000 Euro die Ausfuhranmeldung noch beim Grenzzollamt erledigt werden kann, ist es empfehlenswert sich mit dem Binnenzollamt in Verbindung zu setzen, um spätere Probleme an der Grenze zu vermeiden.

Beim Verlassen der EU muss die Ausfuhranmeldung bei der EU-Ausgangszollstelle vorgelegt und abgestempelt werden.

Das Ausfüllen des Formulars ist schwierig. So ist es in vielen Fällen hilfreich und einfacher, wenn die Ausfuhranmeldung über uns abgewickelt wird.

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung einer Ausfuhranmeldung behilflich.

Für diese Dienstleistung berechnen wir nur 180,00 EUR

Änderungen vorbehalten. Stand: 08/2018