AGB
Peter Müller KFZ
Lübberlindenweg 7
32049 Herford
Telefon: (05221) 2955-0
Telefax: (05221) 927205
Inhaber: Peter Müller
Für die Vermittlung von neuen Kraftfahrzeugen zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler gelten die nachfolgenden Bedingungen:
I. Inhalt und Zustandekommen des Vermittlungsauftrages
- Der Vermittlungsauftrag kommt erst durch die schriftlich erklärte Annahme des Vermittlers zustande.
- Mit der Annahme entsteht ein Maklervertrag, im Rahmen dessen der Vermittler die in diesem Vertrag geregelten Leistungen erbringt.
- Der Vermittler ist aufgrund des Vermittlungsauftrages und der insoweit erteilten Vollmacht berechtigt, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers ein von diesem spezifiziertes neues Kraftfahrzeug bei einem Vertragshändler zu erwerben. Es kommt unmittelbar ein Kaufvertrag über das spezifizierte neue Kraftfahrzeug zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragshändler zustande. Aus diesem Kaufvertrag sind ausschließlich Auftraggeber und Vertragshändler berechtigt und verpflichtet. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragshändler gelten die Bedingungen des vermittelten Kaufvertrages.
II. Pflichten des Vermittlers
- Der Vermittler wählt einen geeigneten Vertragshändler zur Lieferung des vom Auftraggeber spezifizierten Kraftfahrzeugs aus und gibt im Rahmen der erteilten Vollmacht für den Auftraggeber ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit der Vertragshändler die Bestellung des spezifizierten Kraftfahrzeugs akzeptiert, bestätigt er das Zustandekommen des Kaufvertrages gegenüber dem Vermittler. Der Vermittler wird dem Auftraggeber über den Kaufvertragsschluss informieren.
- Soweit zwischen Vermittler und Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abholung und die Abnahme des neuen Kraftfahrzeugs beim Vertragshändler durch den Vermittler als Stellvertreter des Auftraggebers. In der Art und Weise der Abholung ist der Vermittler frei. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des neuen Kraftfahrzeuges an den Auftraggeber am Sitz des Vermittlers.
- Der Vermittler ist ausschließlich den Interessen des Auftraggebers verpflichtet. Er darf nicht (auch) im Interesse des Vertragshändlers tätig werden.
III. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber erteilt dem Vermittler zu dem Vermittlungsauftrag eine schriftliche Vollmacht zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein spezifiziertes neues Kraftfahrzeug.
- Wird der Vermittler auch mit der Abholung und Abnahme des neuen Kraftfahrzeugs beauftragt, so hat die vom Auftraggeber auszustellende Vollmacht auch dies zu umfassen.
- Der Vermittler kann von einem Vertragshändler verpflichtet werden, neben einer schriftlichen Vollmacht einen weiteren Nachweis über die Identität des Käufers vorzulegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, dem Vermittler eine Kopie seines Personalausweises zu überlassen.
- Sollten daneben weitere für den Kauf erforderliche Unterlagen vorzulegen sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese dem Vermittler unverzüglich zukommen zu lassen.
IV. Liefertermin
- Der Vermittler steht nicht dafür ein, dass der Vertragshändler den gewünschten bzw. verbindlich dem Auftraggeber zugesagten Liefertermin einhält.
- Bei Lieferverzug des Vertragshändlers richten sich die Ansprüche des Auftraggebers allein nach dem zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragshändler abgeschlossenen Kaufvertrag über das neue Kraftfahrzeug.
V. Zahlung
- Soweit zwischen Vermittler und Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abwicklung der Zahlungsmodalitäten zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragshändler durch Einschaltung des Vermittlers als Treuhänder. Die Kaufsumme ist in diesem Fall dem Vermittler spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Rechnungsstellung durch den Vertragshändler vor Übergabe des Fahrzeuges, so verpflichtet sich der Auftraggeber, spätestens 7 Tage nach Zugang einer entsprechenden Zahlungsaufforderung des Vermittlers den Kaufpreis zu zahlen.
- Der Vermittler verpflichtet sich, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Kaufsumme von seinem Vermögen getrennt zu halten und an den Vertragshändler bei Fälligkeit in Vertretung des Auftraggebers zu überweisen. Hinsichtlich des Kaufpreises steht dem Vermittler kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu. Der Auftraggeber trägt alle mit der Zahlung des Kaufpreises entstehenden und im Zusammenhang stehenden Kosten.
VI. Abnahme
- Die Abnahme des Fahrzeugs hat spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeugs am Lager zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen weiterhin im Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die Vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Verlangt der Vermittler Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VII. Haftung für Sachmängel und Garantie
- Der Vermittler haftet nicht für etwaige Ansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung der geschlossenen Kaufvertrags bzw. wegen Sachmängel an dem gekauften Fahrzeug. Diesbezüglich ist ausschließlich der Vertragshändler gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.
- Soweit der Hersteller oder Importeur des gekauften Kraftfahrzeuges Garantie leistet, ergibt sich der Umfang grundsätzlich aus dessen allgemein gültigen Garantiebestimmungen. Etwaige Ansprüche aus Garantie sind ausschließlich gegen den Hersteller bzw. Importeur und die autorisierten Mitglieder des jeweiligen Servicenetzes zu richten.
VIII. Beendigung des Vermittlungsauftrages
- Der Vermittlungsauftrag endet mit Erfüllung oder durch Zeitablauf, wenn für die Ausführung des Vermittlungsauftrages eine Zeit vereinbart wurde.
- Der Vermittlungsauftrag kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Ein in Erfüllung des Vermittlungsauftrags und in Vollmacht bereits abgeschlossener Kaufvertrag bzw. eine insoweit vom Vermittler abgegebene Willenserklärung bleiben vom Widerruf unberührt.
- Der Vermittlungsauftrag kann vom Vermittler jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Vermittler den Vermittlungsauftrag, so hat dies nicht den Wegfall des Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragshändler über das spezifizierte neue Kraftfahrzeug bzw. die Unwirksamkeit einer insoweit vom Vermittler abgegebenen Willenserklärung zur Folge. Die Rechte des Vertragshändlers aus dem Kaufvertrag bestehen vielmehr gegenüber dem Auftraggeber fort.
- Tritt der Vertragshändler vom Kaufvertrag über das neue Kraftfahrzeug zurück, wird der zugrunde liegende Vermittlungsauftrag gegenstandslos, ohne dass es einer weiteren schriftlichen Erklärung des Vermittlers bedarf.
- Die dem Vermittler erteilte schriftliche Vollmacht für den Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs erlischt mit Erlöschen des zugrunde liegenden Vermittlungsauftrages. Daneben kann die Vollmacht vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden.
IX. Widerrufsrecht gemäß § 312d BGB
- Kommt der Vermittlungsauftrag ohne persönliche Kontaktaufnahme, d.h. ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) zustande, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) zu widerrufen.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermittler mit Zustimmung des Auftraggebers oder auf dessen Veranlassung mit der Ausführung des Auftrages vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
X. Haftung des Vermittlers
- Der Vermittler haftet dem Auftraggeber gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung des spezifizierten neuen Kraftfahrzeugs im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
- Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf die in dem Vermittlungsauftrag übernommenen Pflichten. Der Vermittler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung der in dem Vermittlungsauftrag übernommenen Pflichten haften der Vermittler, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers beruhen.
XI.Datenschutz
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten von dem Vermittler für Zwecke der Kundenbetreuung im Rahmen der datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, von dem Vermittler zukünftig im Rahmen der Kundenbetreuung Informationen zu erhalten.
XII. Verschiedenes
- Die übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vermittlungsauftrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.
- Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Geschäftsverkehr der Parteien ist der Sitz des Vermittlers.
- Auf den Vermittlungsauftrag, diese Bedingungen sowie ihre Auslegung und Durchführung ist deutsches Recht anzuwenden.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus den in diesen Bedingungen behandelten geschäftlichen Beziehungen ergeben, ist das für den Sitz des Vermittlers zuständige Gericht. Der Vermittler behält sich jedoch vor, das für den Auftraggeber sachlich und örtlich zuständige Gericht anzurufen.
- Sämtliche Vereinbarungen zwischen Vermittler und Auftraggeber, die vor oder bei Abschluss des Vermittlungsauftrages getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
- Sollte dieser Vertrag Lücken aufweisen, gelten diese als durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechen. Gleiches gilt, soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Stand: März 2008
Widerrufsrecht bei Vermittlungsverträgen
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Fristlauf beginnt mit dem Datum der unterschriebenen Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Peter Müller KFZ
Lübberlindenweg 7
32049 Herford
Fax: 05221- 927205
E-Mail: info(at)euro-car(dot)de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder wenn Sie die Ausführung der Leistung selbst veranlasst haben. Ist Ihnen auch eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt Ihr Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie den Kaufvertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Verkäufer gleichzeitig Ihr Darlehensgeber ist oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn dem Verkäufer das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an ihn, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.